Gutachten für Immobilienbewertungen

Gutachten für Immobilienbewertungen

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Wertgutachten für
Immobilien und Grundstücke.

Sie benötigen ein Wertgutachten für Ihre Immobilie oder Grundstück, weil Sie dieses verkaufen möchten,
oder gar wegen einer weitreichenderen Entscheidung wie z.B. Ehescheidung, Erbauseinandersetzung,
Finanzierungsvorhaben, Schenkung oder steuerliche Bewertung. – Dann sind Sie bei mir genau richtig!

Wertgutachten passend für Ihre Situation.
unabhängig. neutral. wertungsfrei.
Erstellt mit größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Kompetenz.

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Wertgutachten für:

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Ein- und Zweifamilienhäuser

Eigentumswohnung

Mehrfamilienwohnhaus

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Ihre Vorteile auf einen Blick:

Regional

Die Landkreise Freudenstadt, Calw, Ortenau und der Zollernalbkreis sind mir Aufgrund meiner regionalen Tätigkeit als Architektin bestens bekannt.

Seit Jahren beobachte ich die Entwicklung der Immobilien-, Grundstücks- und Baupreise und kann Ihnen daher einen großen Erfahrungsschatz für die wichtigsten Kenngrößen in einem Gutachten bieten. 

Zertifiziert

Vom Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V. bin ich als Sachverständige im Bereich „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ zertifiziert. 

Gesetzeskonform

Alle Gutachten werden nach §194 BauGB und ImmoWertV ermittelt.
Das Verkehrswertgutachten, als auch das Kurzgutachten werden nach diesen Grundsetzen erstellt.

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DIE GUTACHTEN:

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Verkehrswertgutachten

 

Umfangreich. Nachvollziehbar. Gesetzeskonform.

Das Verkehrswertgutachten ist das umfangreiste Gutachten und umfasst leicht vierzig
und mehr Seiten und ist an die gesetzlichen Richtlinien des §194 BauGB gebunden. In diesem Gutachten wird jeder Wertansatz detailliert erläutert und es erfolgt eine umfangreiche Inhalt und Themen abfrage bei den zuständigen Behörden.

Das Verkehrswertgutachten hat Bestand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und
wird auch in der Regel von den Banken als Finanzierungsgrundlage anerkannt. 

Der §194 BauGB wird wie folgt definiert:
„Die Verkehrswertermittlung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes erfolgt ohne Rücksicht auf ungewöhnlich oder persönliche Verhältnisse.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, den das Bewertungsobjekt zum Wertermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, den sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes zu erzielen wäre.“

Kurzgutachten

 

Nachvollziehbar. Seriös. Fundiert.

Das Kurzgutachten hat im Vergleich zum Verkehrswertgutachten
einen reduzierten Umfang und umfasst ca. zwanzig bis dreißig Seiten.

Es wird in der gleichen Modellkonformität wie das Verkehrswertgutachten
und in Anlehnung an die geltenden Richtlinien und Standards erstellt,
mit verständlichen und nachvollziehbaren Inhalten.

Beim Kurzgutachten erhalten sie ebenso eine objektive, neutrale und
weisungsfrei Schätzung des Markt-/ Verkehrswertes ihrer Immobilie oder Grundstückes.

Wichtig, ein Kurzgutachten eignet sich nur, wenn es sich bei ihrem Anliegen
um eine private Angelegenheit handelt, da das Kurzgutachten von
öffentlichen Stellen, wie z.B. Gerichten und dem Finanzamt i.d.R. nicht anerkannt wird.